Energietipps

 

Bürger zur Stellungsnahme aufgerufen

Ausbau des Höchstspannungsnetzes

 

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TennT TSO und TransnetBW haben bei der Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan für den Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes vorgelegt, der unter www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht ist.

 

Der Ausbau des Höchstspannungsnetzes als übergeordnetes Stromtransportnetz ist wegen der Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energieträger erforderlich.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben vom 30. Mai bis zum 10. Juli 2012 die Möglichkeit, Anregungen, Einwände oder kritische Stellungsnahmen zu diesen Planungen bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

 

Die Möglichkeit der Stellungsnahme (Konsultation) wurde erst 2011 von der Bundesregierung geschaffen und ist ein wichtigstes Element aktiver gesellschaftlicher Beteiligung.
 

Dies kann online über die Eingabe in eine Konsultationsmaske auf www.netzentwicklungsplan.de/content/konsultation-2012,


per E-Mail an info@netzentwicklungsplan.de


oder auf postalischem Wege geschehen. Die Anschrift lautet: Netzentwicklungsplan Strom, Postfach 10 05 72, 10565 Berlin.

 

Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens werden alle sachlichen Stellungnahmen online veröffentlicht. Der Netzentwicklungsplan wird überarbeitet und eine zusammenfassende Erklärung zu den Konsultationsergebnissen angefügt.

 

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Wie sich Solarstrom auf den Strompreis auswirkt

Ende 2010 werden in Deutschland Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 18 000 Megawatt installiert sein. Dies entspricht der Leistung von 12 großen Atomkraftwerken. Gegenüber 2008 wird damit die installierte Solarstromleistung um rund 300 % gestiegen sein. Dieses rasante Wachstum ist bezüglich einer schnellen Umstellung auf eine Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien sehr wünschenswert, trägt aber laut Stromnetzbetreiber zur Erhöhung des Strompreises bei. Besitzer von Solarstromanlagen sowie anderen regenerativen Stromerzeugungsanlagen erhalten nämlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine erhöhte Einspeisevergütung, die letztlich von allen Stromkunden durch die dem Strompreis zugeschlagene EEG-Umlage finanziert wird.

Dieser Erhöhung des Strompreises steht eine kaum bekannte Preis senkende Wirkung des Solarstroms gegenüber. Dazu muss man wissen, wie der stündliche Strompreis an der Strombörse gebildet wird. Die Börse nimmt zunächst immer den billigen Strom der Grundlastkraftwerke – Braukohle- und Atomkraftwerke – auf. Dann folgen nacheinander die teureren Kraftwerke bis der Strombedarf für die bestimmte Stunde gedeckt ist. Als Verkaufspreis des Stromes, dem so genannten Strombeschaffungspreis der Stromnetzbetreiber, wird dann der Strompreis des teuersten eingesetzten Kraftwerks angesetzt. Man nennt diese Preisermittlung Merit-Order (engl. Wert-Reihenfolge). Allen an der Stromproduktion beteiligen Kraftwerke werden ihre Stromlieferungen ebenfalls mit diesem Strompreis vergütet. Dies erklärt, warum günstig erzeugter Atomstrom für die AKW-Betreiber so lukrativ ist.

Wie kommt nun die Preis senkende Wirkung des Solarstroms zustande? In den Mittagsstunden ist in der Regel der Stromverbrauch am höchsten, und zu seiner Deckung muss die Börse teuren Strom aus Spitzenlastkraftwerken (z.B. Pumpspeicherkraftwerke) kaufen. Dies erhöht nach der Merit-Order den Strombeschaffungspreis für die Netzbetreiber. Da mittags Solarstromanlagen die meiste Energie abgeben, verdrängen sie quasi an der Börse teure Kraftwerke und senken somit den Strompreis. Man nennt dies den Merit-Order Effekt.

Nun stellt sich aber die Frage, warum Solarstrom als eigentlich teuerster Strom den Strompreis nach der Merit-Order nicht nach oben treibt? Solarstrom und die übrigen EEG-Stromarten haben an der Strombörse Vorrang, werden also unbeschränkt ohne Preisfixierung aufgenommen und erhöhen somit nicht den Strompreis.

Die Preis senkende Wirkung des Solarstroms auf den Haushaltsstrom wird in der Öffentlichkeit selten dargestellt oder diskutiert, obwohl sie Fachkreisen als auch Ministerien wohl bekannt ist. So heißt es in der Mitteilung “Einfluss der Förderung erneuerbarer Energien auf den Haushaltsstrompreis in den Jahren 2009 und 2010“ des BMU vom August 2010:

„Wenn Stromlieferanten in diesem Jahr ihre Strompreiserhöhungen vorrangig mit dem EEG begründen, verstellt dies den Blick darauf, dass die gesunkenen Strombeschaffungspreise an der Strombörse 2010 die aktuelle Steigerung der EEG-Umlage überkompensieren dürften.“

Bleibt die Frage, warum werden dann die Strompreise überhaupt erhöht?


Quellen: Solarbrief 3/2010 des SFV                     www.bmu.de

 

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Günstige Darlehen für Energiesparer

Die Energiewende macht´s möglich: Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen werden ab 2012 aufgestockt.

Der KfW-Förderbank stehen in den nächsten beiden Jahren jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um Hauseigentümer bei der Investition in eine bessere Dämmung, neue Fenster oder eine energieeffiziente Heiztechnik zu unterstützen. Das soll dazu beitragen, die jährliche Sanierungsquote von ein auf zwei Prozent zu verdoppeln und den viel zu hohen Energieverbrauch im Gebäudebereich spürbar zu reduzieren.

Besonders attraktiv sind die Förderkonditionen für Modernisierer, die gleich eine Komplettsanierung in Angriff nehmen und ihren Altbau in ein modernes Effizienzhaus verwandeln. Sie können wahlweise ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss oder einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Investitionskosten erhalten. Aber auch Hausbesitzer, die ihr Eigenheim Schritt für Schritt modernisieren möchten, gehen nicht leer aus. Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zum sparsamen Heizen werden seit März 2011 ebenfalls wieder unterstützt. Wer die dafür geltenden strengen Anforderungen nicht erfüllt, kann auf das Programm „Wohnraum Modernisieren“ zurückgreifen. Hier gibt es zwar keine Zuschüsse, aber ebenfalls günstige Darlehen.

Kreditkonditionen unter www.kfw.de

 

Quelle: BBBank Bauen & Wohnen Herbst 2011

 

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Solarstrom: Eigenverbrauch lohnt sich

Die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht es für Besitzer von Solarstromanlagen lukrativer, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) wird mit 33,03 Cent vergütet. Werden über 30 % des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht und damit nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist, so wird seit dem 1. Oktober 2010 jede Kilowattstunde des selbst verbrauchten Stromes mit 21,03 Cent vergütet. Rechnet man noch die gesparten Strombezugskosten von rund 20 Ct/kWh netto dazu, so ergibt sich gegenüber dem eingespeisten Solarstrom ein Plus von rund 8 Cent. Es lohnt sich als durchaus, das eigene Verhalten an die leistungstärksten Zeiten der Anlage anzupassen und stromintensive Tätigkeiten auf Sonnenstunden zu verlegen. Eine Hilfestellung hierzu kann eine so genannte Vision-Box leisten, die die Höhe des momentanen Stromverbrauchs anzeigt und wie viel Strom die Solaranlage zur selben Zeit produziert.
Neben dem aktiv geleisteten Klimaschutz fördert die neue Regelung so auch den Verbrauch von regenerativem Strom direkt da wo dieser entsteht. Hierdurch werden lange Transportwege und die damit verbundenen Verluste und Kosten für die Netzbetreiber reduziert.
Quelle: Solarzeitalter 3/2010

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Atomausstieg selber machen

Wenn Energiekonzerne wortbrüchig werden und den im Jahr 2000 vereinbarten Atomkonsens unterlaufen, müssen die Verbraucher selbst handeln. Das ist die Botschaft eines Bündnisses aus Umwelt- und Anti-Atom-Organisationen.

Zwei Tage, nachdem der Stromriese RWE am 26. September beim Bundesumweltministerium eine Laufzeitverlängerung für sein AKW Biblis A bis 2011 beantragt hatte, ging die Initiative „Atomausstieg selber machen!“ an die Öffentlichkeit. Sie bietet auf ihrer Homepage (www.atomaustieg-selber-machen.de) unkompliziert die Möglichkeit, zu einem bundesweiten Ökostromversorger zu wechseln.

Biblis A ist seit 32 Jahren am Netz und soll im Rahmen des Atomkonsenses im Juni 2008 abgeschaltet werden. Es hat kein unabhängiges Notstandssystem und ist weder gegen Flugzeugabstürze noch gegen Erdbeben, wie sie im Umkreis von 200 Kilometern vorkommen könnten, genügend gesichert.

Das Ausstiegsbündnis geht davon aus, dass auch die anderen deutschen Energiekonzerne die Laufzeiten ihrer Atomkraftwerke verlängern lassen wollen. Wer das empörend findet, kann nun leichter denn je den Vertrag mit einem der AKW-Betreibern E.on, RWE, Vattenfall und EnBW beenden und zu einem „grünen“ Stromanbieter wechseln. Damit wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien angeregt sowie ein starkes politisches Signal gesetzt.

 

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