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Aktuelles zum "Mühlwieseneingriff":

Leserbrief in den BNN vom 16.05.2013

VUL weist Kritik deutlich zurück - Bericht in den BNN vom 15.05.2013


VUL schreibt einen Offenen Brief an Bürgermeister Happold und die Gemeinderäte

Offener Brief vom 14.05.2013 des VUL an Herrn Bürgermeister Happold und die Gemeinderäte mit folgenden Anlagen:
Übersicht der Landschafts- und Naturschutzgebiete im Stadionbereich von Ötigheim
Foto der Wurfringe
Anschreiben des VUL an die Gemeinde vom 28.05.2001
Antwort von Herrn Bürgermeister Happold vom 22.06.2001


Zerstörung einer Naturschutz-Feuchtwiese

Gemeinde Ötigheim handelt in Unkenntnis der Gesetzeslage

Presseberichte hier: BT vom 27.04.2013; BT vom 05.03.2013

 

 

 

Am 26.April hat eine Planierraupe im Auftrag der Gemeinde damit begonnen, ohne naturschutzrechtliche Genehmigung eine Naturschutz-Feuchtwiese zwischen Federbach und Stadion zum Bau einer Anlage für Hammer- und Diskuswurf abzuschieben. Weder Bürgermeister, noch Verwaltung, noch Gemeinderat haben offensichtlich gewusst, dass man in Deutschland in der Brut- und Laichzeit nicht einfach Frösche und Vogelnester plattwalzen darf. Der gesetzeswidrige Eingriff wurde auf Initiative des VUL von der Polizei sofort gestoppt.

Die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen für Eingriffe in Natur und Landschaft ergeben sich aus der einschlägigen Gesetzgebung der §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz. Hierdurch sind die Vorschriften von speziell geschützten Tier- und Pflanzenarten (Verbotstatbestände) sowie Ausnahmen geregelt. Dies gilt auch für Eingriffe im Zuge der Bebauungsplanung.

Es ist nach § 44 verboten,

1.           wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2.           wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3.           Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4.           wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).

Auf den Punkt gebracht, auch am Federbach hinter dem Stadion in Ötigheim ist es verboten wild lebende Tiere zu töten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere zu beschädigen oder zu zerstören, usw.

Mit dem Mulchen vor dem Eingriff, dem Aufschieben des Oberbodens, der Rodung kleinerer Weidengehölze und der Befahrung der Wiese durch eine Planierraupe und einen Radlader ist davon auszugehen, dass vorhandene Reptilien (z.B. Blindschleiche, Ringelnatter) und Amphibien (z.B. Grasfrosch, Springfrosch) getötet oder verletzt wurden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die im Umfeld brütenden Vogelarten durch die Baumaßnahme erheblich gestört wurden und ein Teil des Lebensraums/Nahrungsraum verloren geht. Dies kann zu Brutverlusten und damit zur Tötung von Jungvögeln führen.

Unglaublich ist aber, dass weder der Bürgermeister, noch die Verwaltung noch der Gemeinderat auf die Idee kamen, den geplanten Eingriff mit dem VUL als Betreuer der Fläche oder dem Bewirtschafter (Landwirt Kolbe) zu besprechen. Der VUL pflegt seit ca. 15 Jahren mit Kreismitteln die wunderschöne Blumenwiese am Ortsrand von Ötigheim. Ausgangspunkt war eine umgebrochene Ackerfläche. Seither sind ca. 15.000 EUR an Steuermitteln in diese Pflege geflossen, die jetzt teilweise innerhalb von 3 Stunden mit der Planierraupe zunichte gemacht wurden. Eigentlich hätte man nur auf den VUL-Folder im Foyer des Rathauses schauen müssen, da ist diese Wiese markiert und in einer Karte dargestellt. Es ist einfach nur unglaublich traurig!

 

 

BT vom 03.05.2013:

     

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